Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schwimmschule Wassermann und Badenixe
Stand: August 2026
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Schwimmschule Wassermann und Badenixe angebotenen Schwimmkurse, Wassergewöhnungskurse, Eltern-Kind-Kurse, Schwimmförderkurse sowie sonstigen Kursangebote und Leistungen.
- Vertragspartner ist die Schwimmschule Wassermann und Badenixe, Inhaber Norman Eggert.
- Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter geschlossen. Der gesetzliche Vertreter ist für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungspflichten verantwortlich.
- Anmeldung und Zustandekommen des Kursvertrages
- Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das von der Schwimmschule bereitgestellte Anmeldeverfahren.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrages ab.
- Der Kursvertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Schwimmschule oder durch die verbindliche Zuweisung eines Kursplatzes zustande.
- Die Teilnehmerzahl der einzelnen Kurse ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur für den konkret bestätigten Kurs.
- Die Schwimmschule ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, wenn kein geeigneter Kursplatz verfügbar ist oder eine Teilnahme aus organisatorischen, pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist.
- Kursgebühr und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus dem bei der Anmeldung angegebenen Preis bzw. der Rechnung oder Anmeldebestätigung.
- Die Kursgebühr ist innerhalb der in der Rechnung bzw. Anmeldebestätigung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu entrichten.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem Konto der Schwimmschule maßgeblich.
- Die verbindliche Reservierung eines begrenzten Kursplatzes verpflichtet den Kunden zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Kursgebühr.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
- Zahlungsverzug, offene Kursgebühren und anderweitige Vergabe des Kursplatzes
- Wird die Kursgebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann die Schwimmschule den Kunden unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist zur Zahlung auffordern, soweit eine Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist.
- Bei kurzfristigen Anmeldungen kann die Schwimmschule eine Zahlungsfrist festlegen, die vor Beginn des gebuchten Kurses endet. Die Zahlungsfrist kann dabei entsprechend den Umständen des Einzelfalls kürzer sein als bei regulären Anmeldungen.
- Wird die fällige Kursgebühr trotz Fälligkeit und gegebenenfalls erforderlicher Fristsetzung nicht bezahlt, ist die Schwimmschule berechtigt, den Kursvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu beenden und den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
- Eine nachträgliche Zahlung begründet keinen Anspruch darauf, dass ein zwischenzeitlich anderweitig vergebener Kursplatz wieder zur Verfügung gestellt wird.
- Wird der Kursvertrag von der Schwimmschule beendet und der Kursplatz anderweitig vergeben, werden die gegenseitigen Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den übrigen Bestimmungen dieser AGB abgerechnet.
- Wird der Kursvertrag von der Schwimmschule nicht beendet und wurde der Kurs auch vom Kunden nicht wirksam storniert, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr grundsätzlich bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer den gebuchten Kurs nicht wahrnimmt.
- Offene und fällige Kursgebühren können nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Die Schwimmschule ist insbesondere berechtigt, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und die hierdurch entstehenden gesetzlich erstattungsfähigen Kosten als Verzugsschaden geltend zu machen.
- Gesetzliche Ansprüche der Schwimmschule wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt. Hierzu gehören insbesondere Verzugszinsen sowie notwendige und gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung.
- Die Schwimmschule ist berechtigt, die Teilnahme an weiteren Kursen oder die Buchung weiterer Leistungen von der Begleichung fälliger Zahlungsrückstände abhängig zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Stornierung durch den Kunden
- Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich.
- Eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich möglich. Für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der Stornierung in Textform bei der Schwimmschule maßgeblich.
- Bei einer Stornierung bis einschließlich vier Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € an.
- Bei einer Stornierung weniger als vier Wochen, jedoch mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn, wird eine Schadenspauschale in Höhe von 60 % der vereinbarten Kursgebühr berechnet.
- Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Schadenspauschale in Höhe von 80 % der vereinbarten Kursgebühr berechnet.
- Eine Stornierung nach Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs ist ausgeschlossen.
- Die Schadenspauschalen berücksichtigen insbesondere den mit der verbindlichen Reservierung eines begrenzten Kursplatzes verbundenen organisatorischen Aufwand sowie das Risiko, dass ein frei werdender Kursplatz insbesondere bei kurzfristiger Stornierung nicht oder nur schwer anderweitig vergeben werden kann.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
- Der Schwimmschule bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten.
- Die Bearbeitungsgebühr nach Absatz 3 fällt als pauschalierter Ersatz für den mit der Bearbeitung der Stornierung verbundenen Aufwand an.
- Kurzfristige Stornierung und Nichtteilnahme
- Eine kurzfristige Stornierung oder Nichtteilnahme lässt die nach diesen AGB bzw. den gesetzlichen Vorschriften bestehende Zahlungspflicht grundsätzlich unberührt.
- Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, privaten Terminen oder sonstiger Verhinderung des Teilnehmers, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung oder eine Minderung der Zahlungspflicht nicht vorliegen.
- Die Schwimmschule kann im Einzelfall aus Kulanz eine abweichende Regelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Keine Übertragung des Kursplatzes
- Ein gebuchter Kursplatz kann grundsätzlich nicht auf eine andere Person übertragen werden.
- Insbesondere bei Schwimm- und Wassergewöhnungskursen können Alter, Entwicklungsstand, Wassererfahrung und Leistungsstand für die Zusammensetzung einer Gruppe von Bedeutung sein.
- Die Einschätzung des Leistungs- und Kenntnisstandes eines Kindes durch die Erziehungsberechtigten kann von der fachlichen Einschätzung der Schwimmschule abweichen.
- Die Aufnahme einer Ersatzperson ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Eine hiervon abweichende Entscheidung der Schwimmschule im Einzelfall erfolgt ausschließlich freiwillig und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.
- Eltern-Kind-Wassergewöhnungskurse
- Bei Eltern-Kind-Wassergewöhnungskursen nimmt das Kind gemeinsam mit einer von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern bestimmten erwachsenen Begleitperson am Kurs teil.
- Die erwachsene Begleitperson ist während der gesamten Kurszeit für die unmittelbare Beaufsichtigung und Betreuung des von ihr begleiteten Kindes verantwortlich.
- Die Begleitperson muss sich während der gesamten Kurszeit in unmittelbarer Nähe des Kindes befinden und darf das Kind insbesondere im und am Wasser nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Die Begleitperson ist verpflichtet, die Anweisungen der Kursleitung zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Sicherheits- und Verhaltensregeln einhält.
- Die Kursleitung übernimmt bei Eltern-Kind-Kursen die fachliche Anleitung sowie die Gestaltung und Durchführung des Kursprogramms. Die unmittelbare Aufsicht über das eigene Kind verbleibt bei der erwachsenen Begleitperson.
- Die Schwimmschule und die Kursleitung bleiben für die ihnen gesetzlich obliegenden Sorgfalts-, Verkehrs- und Aufsichtspflichten verantwortlich. Eine vollständige Übertragung oder ein vollständiger Ausschluss gesetzlicher Haftung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
- Die Schwimmschule ist berechtigt, die Teilnahme eines Kindes zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine konkrete Gefahr für das Kind oder andere Teilnehmer besteht.
- Aufsichtspflicht bei Kinder-Schwimmkursen
- Bei reinen Kinder-Schwimmkursen übernimmt die Schwimmschule die Aufsicht über die teilnehmenden Kinder grundsätzlich für die Dauer der vereinbarten Kurszeit und innerhalb des vorgesehenen Kursbereichs.
- Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die hierfür zuständige Kursleitung bzw. mit Beginn der vereinbarten Kurszeit und endet mit dem Ende der Kurszeit bzw. der ordnungsgemäßen Übergabe des Kindes an eine abholberechtigte Person.
- Außerhalb der vereinbarten Kurszeit verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den gesetzlichen Vertretern bzw. den abholberechtigten Personen.
- Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Schwimmschule über gesundheitliche oder sonstige Besonderheiten des Kindes zu informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme am Kurs relevant sein können.
- Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen
- Kinder mit ansteckenden Erkrankungen oder erheblichen Krankheitssymptomen dürfen nicht am Kurs teilnehmen.
- Insbesondere bei Fieber, Erbrechen, Durchfall, ansteckenden Infektionen oder anderen Erkrankungen, bei denen eine Teilnahme aus medizinischen oder hygienischen Gründen nicht vertretbar ist, ist von einer Teilnahme abzusehen.
- Die Schwimmschule kann die Teilnahme eines Kindes verweigern oder abbrechen, wenn dessen Gesundheitszustand eine sichere Teilnahme nicht zulässt oder eine Gefahr für andere Teilnehmer besteht.
- Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Schwimmschule über bekannte gesundheitliche Besonderheiten oder sonstige Umstände zu informieren, soweit diese für die Durchführung und Sicherheit des Kurses relevant sind.
- Versäumte Kursstunden
- Versäumte Kursstunden können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden.
- Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Kursstunde versäumt wurde.
- Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr besteht insoweit nicht, soweit die Schwimmschule die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
- Die Schwimmschule kann im Einzelfall aus Kulanz eine Ersatzmöglichkeit anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Ausfall von Kursstunden durch die Schwimmschule
- Kann eine Kursstunde aus Gründen, die die Schwimmschule zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
- Ist ein Ersatztermin nicht möglich, wird die für die ausgefallene Kursstunde anteilig entrichtete Kursgebühr erstattet.
- Muss eine Kursstunde aufgrund von Umständen ausfallen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwimmschule liegen, insbesondere wegen einer kurzfristigen Schließung oder technischen Störung des Schwimmbades, behördlicher Anordnung oder sonstiger höherer Gewalt, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ebenfalls kann die Schwimmschule den entfallenden Kurstermin an einem anderen Kursort durchführen soweit dies verhältnismäßig ist.
- Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
- Änderungen von Kurszeiten und Kursorten
- Die Schwimmschule ist berechtigt, Kurszeiten oder Kursorte aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen Gründen angemessen zu ändern.
- Hierzu können insbesondere Änderungen der Schwimmbadbelegung, Öffnungszeiten, technische oder organisatorische Erfordernisse sowie Vorgaben des jeweiligen Badbetreibers gehören.
- Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.
- Verhalten im Schwimmbad
- Die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades ist einzuhalten.
- Den Anweisungen der Kursleitung sowie des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten.
- Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn dies zur Sicherheit der Gruppe oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses erforderlich ist.
- Bei minderjährigen Teilnehmern werden die gesetzlichen Vertreter über einen solchen Ausschluss informiert.
- Haftung
- Die Schwimmschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Schwimmschule nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
- Persönliche Gegenstände
- Für mitgebrachte Kleidung, Taschen, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Schwimmschule keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Schwimmschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
- Widerrufsrecht
Soweit bei einer Anmeldung im Wege des Fernabsatzes ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
- Einbeziehung der AGB
- Die AGB werden dem Kunden vor Abschluss des Kursvertrages zugänglich gemacht.
- Der Kunde erhält die Möglichkeit, die AGB vor Abgabe seiner verbindlichen Anmeldung einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.
- Bei einer Online-Anmeldung muss die Möglichkeit bestehen, die AGB vor Abgabe der verbindlichen Anmeldung einzusehen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Schwimmschule Wassermann und Badenixe
Inhaber: Norman Eggert
Stand: August 2026